Mietbedingungen für das Vereinsheim

  

Verantwortung: Der Mieter ist kein Mitglied des Vereines und während der Mietdauer verantwortlich.

 

Mietpreis:

Der Mietpreis beträgt 200,– €, darin enthalten ist eine Reservierungsgebühr in Höhe von 50,– €

Bei der Schlüsselübergabe (Grundsätzlich erst am Tag vor der Veranstaltung) ist zusätzlich

eine Kaution in Höhe von 400,– € zur Abdeckung eventuell entstehender Schäden zu entrichten!

Der anfallende Strom- und Wasserverbrauch sowie eventuelle Schäden, werden nach der Veranstaltung
mit der Kaution verrechnet und zurückerstattet.


Die Reservierung ist erst nach Terminbestätigung durch den Vorstand bindend und wenn die 
Reservierungsgebühr in Höhe von 50,– auf das Vereinskonto 
Nr.: DE43 4405 0199 0111 010226 eingezahlt wurde.
Wird die Reservierung vor Durchführung der Feier storniert, wird die Reservierungsgebühr
NICHT zurückerstattet!

                       

Haftung:

Bei Sachbeschädigung sowie bei Verlust von Geschirr, Gläsern, Besteck usw. haftet der Mieter.

 

Bei Eisglätte und Schneefall ist der Mieter im Zeitraum der Vermietung für die Wegesicherungspflicht zuständig.

 

Politische, sowie Verkaufsveranstaltungen dürfen NICHT abgehalten werden.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist strikt untersagt.
Zuwiderhandlungen werden geahndet!


Geschirrspülmaschine:

Die Geschirrspülmaschinen müssen sachgemäß bedient werden.

Essensreste sind vor dem Einräumen zu entfernen und nach Gebrauch ist das Sieb zu reinigen.

 

Reinigung:

Nach Abschluss der Feier müssen alle benutzten Gegenstände gereinigt und zurückgestellt werden.

Das Vereinsheim muss nach der Benutzung besenrein und aufgeräumt übergeben werden.

Stand: 06/2026

Die Vermietung erfolgt im Namen des Vereins durch die Betreuerin des Vereinsheimes, Anita Butterwegge.
Ihren Anweisungen ist Folge geleistet werden. 

Vereinsmitglieder wenden sich zum Mieten des Vereinsheimes bitte direkt an den Vorstand.