Die Vermietung erfolgt im Namen des Vereines durch den Betreuer des Vereinsheimes ( hier : Gfd. Leismann ). Den Anweisungen muss Folge geleistet werden.
Vereinsmitglieder wenden sich zum Mieten des Vereinshauses bitte
direkt an den Vorstand.
Verantwortung:
Der Mieter ist kein Mitglied des Vereines und während der Mietdauer verantwortlich
Mietpreis:
Der Mietpreis beträgt pro 24 Stunden,
bei einer Verzehrsumme von 0,- € 150,- €
bei einer Verzehrsumme von 50,- bis 100,- € 120,- €
bei einer Verzehrsumme von 100,- bis 200,- € 100,- €
bei einer Verzehrsumme von 200,- bis 300,- € 80,- €
bei einer Verzehrsumme ab 300,- € 60,- €
Die Reservierung ist erst bindend wenn die Kaution auf Konto Nr.: DE43 4405 0199 0111 010226
eingezahlt wurde. Die Reservierungskaution wird mit der Miet- u. Verbrauchsabrechnung verrechnet und nicht erstattet.
Haftung:
Bei Sachbeschädigung sowie Verlust von Geschirr, Gläsern, Besteck usw. haftet der Mieter.
(Willibecher : 1,- € Sektgläser : 1,50 € Pilsgläser : 2,- € Weingläser : 1,50 €)
Bei Eisglätte u. Schneefall ist der Mieter im Zeitraum der Vermietung für die Wegesicherungspflicht zuständig. Es dürfen keine Politischen – und Verkaufsveranstaltungen abgehalten werden.
Geschirrspülmaschine:
Die Geschirrspülmaschinen müssen sachgemäß bedient werden.
Essensreste vor dem Einräumen entfernen und nach Gebrauch das Sieb reinigen.
Reinigung:
Nach Abschluss der Feier müssen alle benutzten Gegenstände gereinigt und zurückgestellt werden. Die Zapf- und Gläserspülanlage sowie Tische und Stühle, der Fußboden und die Toiletten müssen ebenfalls gereinigt werden. Wer nicht die Reinigung selber durchführen will, muss die Räumlichkeit besenrein verlassen. Eine Reinigungsgebühr von 40,- € wird dann erhoben.
Getränke:
Grundsätzlich sollte Fassbier abgenommen werden.
Bei keiner Abnahme von Getränken beträgt der Mietpreis 150,- €.
Preise:
Fassbier (wird gewogen, 1Liter = 1Kg) 1 Liter = 3,50 € ab 01.01.2014
Getränke in Flaschen 0,33 Liter je Flasche = 1,00 € ab 01.10.2015
Die Vermietung erfolgt im Namen des Vereines durch den Betreuer des Vereinsheimes ( hier : Gfd. Leismann ). Den Anweisungen muss Folge geleistet werden.