Videoüberwachung der eigenen Parzelle


Liebe Gartenfreundinnen,

Liebe Gartenfreunde,

 

in der jüngeren Vergangenheit gab es immer wieder Fragen zum Thema "Videoüberwachung auf der eigenen Parzelle" - was ist erlaubt, was ist verboten?

Der Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner hat zu diesen wichtigen Fragen eine rechtliche Bewertung erstellen lassen, die wir hiermit an alle Dortmunder Gartenvereinen zur Info weiterleiten, s. Anhang.

 

Mit freundlichen Grüßen
Frank Gerber

Geschäftsführer


Wie ist die Videoüberwachung in Kleingartenanlagen rechtlich zu bewerten?

Was muss mit dem Vorstand abgestimmt werden?

Fragen über Fragen, die immer wieder beim Landesverband eingehen.

Beachten Sie hierzu eine Expertise, die RA Frau Rogge im Auftrag des

Landesverbandes erstellt hat.


Auszug:

.... Es ist danach so, dass jeder Gartenpächter ein alleiniges Nutzungsrecht an seiner Gartenparzelle innehat, allerdings ein gemeinschaftliches Nutzungsrecht an allen übrigen Flächen innerhalb der Kleingartenanlage, wie Wege, Spielplätze oder für die gemeinschaftliche Nutzung eingerichteter Vereinsheime.

 

Eine Videoüberwachung der eigenen Kleingartenparzelle ist daher grundsätzlich zulässig.
Das bedeutet, dass die Kamera jedoch ausschließlich das eigene Pachtgrundstück überwachen darf....

 

Kanzlei:

RAe Ehlers & Feldmeier, RAein Suria Rogge LL.M.