Liebe Gartenfreunde,
wir weisen daraufhin, dass das Befahren der Grünanlage grundsätzlich verboten ist. In Ausnahmefällen aus wichtigem Grund, kann der Vorstand eine Genehmigung erteilen. Für Sonn- und Feiertage werden keine Genehmigungen erteilt.
Diese Einfahrgenehmigungen werden von Gartenfreund Ulrich Zimmert, Garten 63 per E-Mail zugesendet. Er ist über das angefügte Kontaktformular zu informieren.
Einfahrgenehmigungen können nicht unbedingt für den gleichen oder nächsten Tag ausgestellt werden. Dies bitten wir in Eurer Planung zu berücksichtigen. Gültig sind nur Genehmigungen mit Datum, Name und Gartennummer des Gartenfreundes und der Unterschrift des Ausstellers, die gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden muss.
Das Befahren der Gartenanlage ist nur mit gültiger Einfahrgenehmigung und im Schritttempo gestattet. Die Genehmigung beinhaltet das kurzzeitige Abstellen des Fahrzeugs zum Be-und Entladen vor dem eigenen Garten und muss so organisiert sein, dass andere Gartenfreunde und Besucher nicht behindert werden und keiner Gefahr ausgesetzt werden.
Wer ohne schriftliche Genehmigung des Vorstandes mit einem KFZ in der Anlage angetroffen wird, wird nach § 15.3 der Satzung abgemahnt und es werden 25,- € Gebühr erhoben. Weitere Maßnahmen behalten wir uns vor.