Antrag auf Einfahrgenehmigung

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Liebe Gartenfreunde,

wir weisen darauf hin, dass das Befahren der Grünanlage grundsätzlich verboten ist. In Ausnahmefällen und aus wichtigem Grund
kann der Vorstand eine Genehmigung erteilen.

Für Sonn- und Feiertage werden grundsätzlich keine Genehmigungen erteilt.

Diese Einfahrgenehmigungen werden von Gartenfreund Harry Schubert, Garten 62, per E-Mail zugesendet. Er ist über das Kontaktformular oben zu informieren. (In sehr dringenden Fällen bitte anrufen unter 0176-22997736)

Einfahrgenehmigungen werden nicht für den gleichen oder nächsten Tag ausgestellt!!!

Dies bitten wir bei eurer Planung zu berücksichtigen. Gültig sind nur Genehmigungen mit Datum, Name und Gartennummer des Gartenfreundes und der Unterschrift des Ausstellers, die gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden müssen

und die unten genannten digitalen Genehmigungen!

Das Befahren der Gartenanlage ist nur mit gültiger Einfahrgenehmigung und im Schritttempo gestattet.

Die Genehmigung beinhaltet das kurzzeitige Abstellen des Fahrzeugs zum Be-und Entladen vor dem eigenen Garten und muss so organisiert sein, dass andere Gartenfreunde und Besucher nicht behindert werden und keiner Gefahr ausgesetzt werden.

Wer ohne Genehmigung des Vorstandes mit einem KFZ in der Anlage angetroffen wird, wird nach § 15.3 der Satzung abgemahnt und es werden Gebühren in Höhe von 25,- € erhoben. Weitere Maßnahmen behalten wir uns vor.

 


ACHTUNG! Ab sofort sind die Einfahrgenehmigungen weitgehend "digital"! Es besteht die Möglichkeit, sie per Messenger (WhatsApp, Signal, Telegram oder SMS) zu beantragen.
Hierfür müsst ihr 
Harry Schubert über den jeweiligen Messenger eine entsprechende Nachricht schicken.
Ihr müsst dann nur das gewünschte Einfahrdatum, euren Vornamen, den Namen, 
die Gartennummer und den Grund der Einfahrt nennen. 

So spart ihr euch die lästige Ausdruckerei. Wenn ihr angesprochen werdet, einfach die Genehmigung auf dem Handy vorzeigen. Der Vorstand wird im Zuge des Erteilungsvorgangs in jedem Fall informiert.
Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei den Genehmigungen über das obige Kontaktformular.